Mitarbeitervertretung (MAV)

Eine Mitarbeitervertretung (MAV) ist nach dem Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD – MVG.EKD) vom 6. November 1992 (ABl.EKD 1992 S. 445, geändert durch Kirchengesetz vom 6. November 1996 (ABl.EKD 1996 S. 521) in jeder Dienststelle, Anstalt, Stiftung und Einrichtung der Diakonie zu bilden.

In allen stationären und häuslichen Pflegeeinrichtungen der Kanzler von Pfau’schen Stiftung gibt es demzufolge eigenständige MAVs. (Bei bis zu 15 MitarbeiterInnen ist ein Mitarbeiter als MAV zu wählen, bei mehr als 15 MitarbeiterInnen bis zu drei MAVs.) Einen Gesamtmitarbeitervertreter (GMAV), der die Interessen aller MAVs gegenüber dem Stiftungsdirektor vertritt, wird von den MAVs bestimmt. (derzeit Sabine Feige, Pflegekraft im Häuslichen Pflegedienst Köthen)

Ein Mitarbeitervertreter wird alle vier Jahre gewählt. Seine Aufgaben sind nach § 35 des MVG die folgenden:

  • Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dienen,
  • dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden,
  • Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinwirken,
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung hilfs- und schutzbedürftiger, insbesondere behinderter oder älterer Personen in die Dienststelle fördern und für eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung eintreten,
  • für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle eintreten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer Umsetzung mitwirken,
  • die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,
  • Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern.

Die MAVs der Stiftung kommen alle vier Wochen in einer der Dienststellen der Stiftung zusammen, um verschiedene Themen zu besprechen. Ca. eine Woche später trifft sich die GMAV mit Stiftungsdirektor Andreas Schindler, um die auf der Sitzung erörterten Probleme vorzutragen und baldmöglichst zu einer Klärung zu bringen.

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